Wenn ich eine Rechnung über SY zustelle, muss ich diese dann im Ausdruck auch auf dem Postweg zustellen?
Unabhängig von dem von Ihnen gewählten Digitalisierungsmodus ist es bei Einreichen einer Rechnung über das SY-Portal nicht erforderlich, die Rechnung im Ausdruck auf dem Postweg zuzustellen.
Das Rechnungsoriginal ist nicht mehr der Ausdruck, sondern das elektronische Dokument (PDF, das Sie auf SY eingereicht haben oder von SY auf Basis Ihrer Erfassung auf SY erzeugtes PDF)